31 | 07 | 2010
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  • Diskriminierende Auswahl der Teilnehmer an einem Assessment-Center?
    Die praktische Relevanz des Verbotes der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis ist zunehmend im Steigen begriffen. Mit der Erhöhung der Zahl der streitgegenständlichen Fälle wächst auch die Diffizilität der damit verbundenen Rechtsfragen. Auf diese Weise werden die von der Judikatur entwickelten Leitlinien differenzierter und komplexer, beginnen aber auch, Inkonsistenzen zwischen einzelnen Entscheidungen aufzuwerfen. In einem Ende des letzten Jahres vom OGH entschiedenen Fall ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Auswahl der Bewerber an einer externen Begutachtung in Form eines Assessment-Centers diskriminierend sein kann (OGH 21. 12. 2009, 8 ObA 69/09v). Näheres zu den hier gestellten Rechtsfragen i. Z. m. dem Ausschluss bestimmter Bewerber aus Teilen des Auswahlprozesses finden Sie in der Juli-Ausgabe der ASoK in einer Entscheidungsbesprechung durch Dr. Andreas Gerhartl.

  • EU-weit einheitliche Kontonummern: ab 2013 nur mehr IBAN und BIC
    Die Europäische Kommission treibt die Umsetzung des SEPA-Projekts weiter voran: SEPA steht für Single European Payment Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und soll den Geldtransfer innerhalb Europas schneller und billiger machen. Viele Geldinstitute bieten Überweisungen nach dem SEPA-System bereits seit dem Jahr 2008 an. Nationale Kontonummern sollen nun auch im innerstaatlichen Zahlungsverkehr ab spätestens 2013 nicht mehr gelten. An deren Stelle sollen, wie heute schon bei Auslandsüberweisungen, die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und die elfstellige internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identification Code) treten. Von dieser Umstellung wären rund 90 Millionen Girokonten betroffen.

  • BVerfG: Abzugsverbot für Arbeitszimmer verfassungswidrig
    § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b dEStG erlaubt den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (siehe dazu und zur einschlägigen BFH-Rechtsprechung bereits Renner, SWK-Heft 29/2009, S 871). Diese Regelung verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend auf den 1. 1. 2007 durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b dEStG den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Vorschrift im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht mehr anwenden; laufende Verfahren sind auszusetzen (BVerfG 6. 7. 2010, 2 BvL 13/09).

  • BUAG-Novelle 2010 im Bundesgesetzblatt
    Die Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (siehe dazu bereits PV-Info-News vom 22. 6. 2010), mit der Adaptierungen im Urlaubsrecht, die Auszahlung der ersatzweisen Winterfeiertagsvergütung an den Arbeitnehmer auch ohne Antragstellung, die Herausnahme von Doppellehrlingen Spengler/Dachdecker aus dem Geltungsbereich des BUAG und erweiterte Informationspflichten der Arbeitgeber gegenüber der BUAK umgesetzt wurden, ist in BGBl. I Nr. 59/2010, ausgegeben am 27. 7. 2010, kundgemacht worden.

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